Bauen

Barrierefreies Bauen in Sachsen-Anhalt

Ob Gebäude oder Verkehrsraum: sie müssen barrierefrei sein, damit sie von allen genutzt werden können. Was aber heißt barrierefrei zu bauen genau? Antworten darauf finden Sie in Normen und Richtlinien, die auch „Regelwerke“ genannt werden. Wann diese Regelwerke verbindlich umgesetzt werden müssen, ist den in Sachsen-Anhalt geltenden Gesetzen zu entnehmen. Informationen über öffentlich zugängliche Gebäude und den Verkehrsraum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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eine Person betritt ein Gebäude - zur Artikelseite Öffentlich zugängliche Gebäude

Öffentlich zugängliche Gebäude

In diesem Artikel erhalten Sie Informationen darüber, wann ein Gebäude öffentlich zugänglich ist und was Sie zu ihrer barrierefreien Gestaltung beachten müssen.

Öffentlich zugängliche Gebäude
zwei Ampeln, die jeweils rot beziehungsweise grün anzeigen - zur Artikelseite Verkehrsraum

Verkehrsraum

Hier finden Sie Informationen darüber, wie insbesondere Straßen und Gehwege barrierefrei zu gestalten sind.

Verkehrsraum
Wohnanlage mit Briefkästen in einer Anwohnerstraße - zur Artikelseite Wohngebäude

Wohngebäude

Alles was Sie über barrierefreie Wohnungen in Sachsen-Anhalt wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wohngebäude