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Bericht der Überwachungsstelle 2023
Wiederholt geprüfte Webseiten zeigen eine bessere Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit der Webseiten und Apps öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts hat sich im dritten Prüfungsjahr 2023 insgesamt noch nicht gesteigert. Eine erfreuliche Ausnahme bilden die Webseiten, die die Überwachungsstelle Sachsen-Anhalt wiederholt geprüft hat. Sie schnitten im Durchschnitt um etwa 25 Prozentpunkte besser ab als bei ihrer Erstprüfung im Jahr 2022. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Ergebnisse aller Prüfungen im Einzelnen vor.
Die Überwachungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt für die Barrierefreiheit von Informationstechnik prüft, inwieweit öffentliche Stellen ihrer Pflicht nachkommen, Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten. Geprüft werden auch
- in der jeweiligen Anwendung angebotene Dokumente (in der Regel PDF-Dateien) und
- die zu veröffentlichende Erklärung zur Barrierefreiheit.
Informationen zu den Aufgaben der Überwachungsstelle können Sie in einem separaten Artikel nachlesen. Dort erfahren Sie, wie und was geprüft wurde und auch in welchem Umfang. Darüber hinaus bietet Ihnen die Überwachungsstelle einen Fragenkatalog zur Prüfung mit typischen Fragen zur Überwachungsstelle.
Bildung der Stichprobe
Die Überwachungsstelle bildet aus allen gesetzlich verpflichteten Webseiten und Apps eine Stichprobe. Diese Stichprobe wird jährlich neu ermittelt.
Die 2023 zu prüfenden Webseiten hat die Überwachungsstelle zum größten Teil zufällig ermittelt. Der übrige Teil der Stichprobe enthält Webseiten, die öffentliche Stellen der Überwachungsstelle freiwillig zur Prüfung gemeldet hatten. Wie und bis wann Sie eine Webseite oder App zu einer Prüfung freiwillig anmelden können, lesen Sie im Fragenkatalog unter Kann ich meine Webseite oder App für eine freiwillige Prüfung anmelden.
Bei der Bildung der Stichprobe der Apps ist die Überwachungsstelle 2023 einen etwas anderen Weg gegangen. So hat sie ausschließlich Apps geprüft, die zum Planen und Buchen von Fahrten im Öffentlichen Personenverkehr in Sachsen-Anhalt genutzt werden können. Der Grund dafür ist die große Bedeutung dieser Apps für den Alltag der Menschen.
Anzahl der 2023 geprüften Webseiten und Apps
Im Jahr 2023 hat die Überwachungsstelle Sachsen-Anhalt insgesamt 77 Webseiten und 3 Apps von öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts geprüft.
Die 77 Prüfungen der Webseiten setzten sich zusammen aus
- 68 erstmaligen Prüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren,
- 6 Wiederholungsprüfungen im vereinfachten Überwachungsverfahren und
- 3 Prüfungen im eingehenden Überwachungsverfahren.
Apps werden ausschließlich im eingehenden Überwachungsverfahren geprüft.
Seit 2023 müssen die Überwachungsstellen von Bund und Ländern mehr Webseiten im vereinfachten Verfahren prüfen. Für die Überwachungsstelle Sachsen-Anhalt bedeutet das, dass sie knapp 50 Prozent mehr Prüfungen im Vergleich zu den ersten beiden Prüfjahren im vereinfachten Verfahren durchführen muss. Die Anzahl der eingehend zu prüfenden Webseiten und Apps bleibt unverändert. Das ergibt sich aus Anhang 1 Nr. 2.1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 (externer Link öffnet in neuem Fenster).
Erläuterungen von Begriffen
Vereinfachtes Überwachungsverfahren oder vereinfachte Prüfung
Die vereinfachte Prüfung ist eine verkürzte Prüfung einer Webseite mit dem Ziel festzustellen, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt wurden.
Eingehendes Überwachungsverfahren oder eingehende Prüfung
Bei der eingehenden Prüfung wird geprüft, ob alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Fragenkatalog unter der Frage In welcher Weise prüft die Überwachungsstelle.
Wiederholungsprüfungen
Bei den Wiederholungsprüfungen handelt es sich um Webseiten (oder auch Apps), die im vorherigen Prüfungsjahr bereits geprüft wurden. Sie werden im Folgejahr stichprobenartig erneut geprüft. Informationen zu den Wiederholungsprüfungen finden Sie ebenfalls in unserem Fragenkatalog.
Grad der Barrierefreiheit
Der Grad der Barrierefreiheit gibt an, wie viel Prozent der geprüften Kriterien bestanden und damit die gesetzlich eingeführten Anforderungen der Barrierefreiheit eingehalten wurden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach Paragraf 16b Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (externer Link öffnet in neuem Fenster) müssen alle öffentlichen Stellen in Sachsen-Anhalt „eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlichen. Sie soll einen schnellen Überblick über den Stand der Barrierefreiheit auf der Webseite oder App geben (Konformitätserklärung). Zudem soll sie eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme aufzeigen, um Mängel der Barrierefreiheit des digitalen Angebotes mitzuteilen (Feedback-Mechanismus). Ergänzt wird sie durch die Angabe der zuständigen Durchsetzungsstelle. In Sachsen-Anhalt ist dies die Ombudsstelle. Nutzer und Nutzerinnen können diese kontaktieren, wenn es aus ihrer Sicht keine zufriedenstellende Antwort der öffentlichen Stelle auf die Kontaktaufnahme gegeben hat.
Ergebnis der vereinfacht geprüften Webseiten
Gesamtergebnis: Im Jahr 2023 zeigt sich bei den vereinfacht geprüften Webseiten öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts insgesamt ein sehr ähnliches Ergebnis wie in den Vorjahren. Auch 2023 erfüllten die geprüften Webseiten die Anforderungen der Barrierefreiheit nur zu knapp einem Drittel. Die Überwachungsstelle Sachsen-Anhalt ermittelte einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 31,1 Prozent, einschließlich der wiederholt geprüften Webseiten. Ohne die wiederholt geprüften Webseiten verschlechtert sich das Ergebnis nur unwesentlich um einen Prozentpunkt. 2022 lag der Grad der Barrierefreiheit bei 30,6 Prozent, 2020/21 bei 33,9 Prozent.
Wiederholungsprüfungen: Die Barrierefreiheit aller 6 im Jahr 2023 wiederholt im vereinfachten Verfahren geprüften Webseiten hat sich verbessert. Sie schnitten im Durchschnitt um etwa 25 Prozentpunkte besser ab als bei ihrer Erstprüfung im Jahr 2022. In 2023 zeigten sie alle zusammen einen Grad der Barrierefreiheit von 43,0 Prozent und liegen damit deutlich über dem Durchschnitt.
Bestes und schlechtestes Prüfergebnis: Der Grad der Barrierefreiheit der 2023 im vereinfachten Verfahren geprüften Webseiten weicht stark voneinander ab. Das beste Ergebnis lag bei 66,7 Prozent. Zwei Webseiten erfüllten die Anforderungen der Barrierefreiheit nur zu 10,5 Prozent. Das war das schlechteste Ergebnis von allen im Jahr 2023 geprüften Webseiten.
Ergebnis der eingehend geprüften Webseiten und Apps
Webseiten: Die 3 eingehend geprüften Webseiten erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 47,0 Prozent. Damit erfüllten die eingehend geprüften Webseiten die Anforderungen der Barrierefreiheit nur knapp zur Hälfte. Das beste Ergebnis lag 2023 bei 50,0 Prozent. Das schlechteste Ergebnis lag bei 42,9 Prozent bestandener Kriterien der Barrierefreiheit.
Apps: Die 3 eingehend geprüften Verkehrs-Apps erreichten einen durchschnittlichen Grad der Barrierefreiheit von 47,4 Prozent. Damit erfüllten die eingehend geprüften Apps, wie die eingehend geprüften Webseiten, die Anforderungen der Barrierefreiheit knapp zur Hälfte. Das beste Prüfergebnis einer App lag 2023 bei 53,1 Prozent. Das schlechteste Ergebnis lag bei 47,6 Prozent bestandener Kriterien der Barrierefreiheit.
Ergebnis der 2023 geprüften PDF-Dateien
Das Ergebnis der Prüfungen der PDF-Dateien zeigte sowohl in der vereinfachten als auch in der eingehenden Prüfung das gleiche Bild wie in den beiden Jahren zuvor. Keine geprüfte PDF-Datei erfüllte die Anforderungen der Barrierefreiheit. Damit war keine PDF-Datei barrierefrei. Insgesamt wurden 180 Dateien im vereinfachten Verfahren und 3 im eingehenden Verfahren geprüft.
Ergebnis der 2023 geprüften Erklärungen zur Barrierefreiheit
In 2023 konnte die Überwachungsstelle Sachsen-Anhalt nur auf 25,0 Prozent der geprüften Webseiten oder Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit feststellen. Das ist ein schlechteres Ergebnis als in 2022 (33,3 Prozent) und etwas besser als im ersten Prüfungsjahr 2021 (20,3 Prozent). Zudem enthielt keine der Erklärungen alle gesetzlich geforderten Angaben. Die veröffentlichten Erklärungen zur Barrierefreiheit waren damit im Jahr 2023 wie in den beiden Vorjahren im Gesamtergebnis alle als „nicht bestanden“ zu bewerten.
Zusammenfassung der Prüfergebnisse in Sachsen-Anhalt 2023
Die folgenden Tabellen fassen die Prüfergebnisse für den Überwachungszeitraum 2023 zusammen:
Anzahl Prüfungen | Durchschnittlicher Grad der Barrierefreiheit | |
---|---|---|
Vereinfachte Überprüfung: Webseiten insgesamt (mit Wiederholungsprüfungen) | 74 | 31,1 Prozent |
Vereinfachte Überprüfung: nur Wiederholungsprüfungen | 6 | 43,0 Prozent |
Eingehende Überprüfung Webseiten | 3 | 47,0 Prozent |
Eingehende Überprüfung Apps | 3 | 47,4 Prozent |
Vorhanden | Vollständig | |
---|---|---|
Webseiten | 25,0 Prozent | 0 |
Apps | 0 Prozent | 0 |
Anzahl geprüfter PDF-Dateien | Davon Anzahl barrierefreier PDF-Dateien | |
---|---|---|
PDF-Dateien auf Webseiten | 183 | 0 |
PDF-Dateien bei Apps | 0 | 0 |
Vergleich der Ergebnisse aus den letzten 3 Jahren
Die beiden nachfolgenden Tabellen fassen die Entwicklung über die 3 Prüfjahre noch einmal zusammen. Die Zahlen in Prozent (%) stellen den Grad der Barrierefreiheit dar.
Webseiten | |||
---|---|---|---|
2021 | 2022 | 2023 | |
Vereinfachte Prüfungen | 33,9 % | 30,6 % (mit Wiederholer) | 31,1 % (mit Wiederholer) |
Wiederholungsprüfungen | keine | 36,1 % | 43,0 % |
Eingehende Prüfung | 48,4 % | 49,6 % | 47,0 % |
PDF: vereinfachte Prüfung | keine barrierefrei | keine barrierefrei | keine barrierefrei |
PDF: eingehende Prüfung | keine barrierefrei | keine barrierefrei | keine barrierefrei |
Erklärung zur Barrierefreiheit (Webseiten und Apps zusammen) | 20,3 % vorhanden, keine vollständig | 33,3 % vorhanden, keine vollständig | 25,0 % vorhanden, keine vollständig |
Apps | |||
---|---|---|---|
2021 | 2022 | 2023 | |
Eingehende Prüfungen | 48,4 % | 49,6 % | 47,0 % |
PDF: eingehende Prüfung | keine barrierefrei | keine barrierefrei | keine barrierefrei |
Erklärung zur Barrierefreiheit (Webseiten und Apps zusammen) | 20,3 % vorhanden, keine vollständig | 33,3 % vorhanden, keine vollständig | 25,0 % vorhanden, keine vollständig |
Im Gesamten zeigte sich in den ersten 3 Jahren ein recht ähnliches Bild. Die geprüften Kriterien im vereinfachten Verfahren wurden zu ungefähr einem Drittel bestanden. Im eingehenden Verfahren liegt dieser Wert sowohl bei den Webseiten, als auch bei den Apps bei knapp 50 Prozent. Zudem war keine der vereinfacht oder auch eingehend geprüften PDF-Dateien barrierefrei. Auch die Erklärung zur Barrierefreiheit ist im Durchschnitt nur auf circa einem Viertel der geprüften Webseiten vorhanden, bei keiner jedoch vollständig, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen
- Paragraf 16 bis 16c Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt – BGG LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Paragraf 10 bis 13 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt – BGGVO LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Ihre Ansprechpartnerin
Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 81
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