Digitales

Erstellungshilfe für die Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Grundlage einer barrierefreien Webseite

auf einem Schreibtisch liegt eine ausgedruckte Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Smartphone, welches diese ebenfalls anzeigt

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit bietet einen schnellen Überblick über den Stand der Barrierefreiheit einer Webseite. Das hat 2 Vorteile. Zum einen können sich Nutzende der Webseite über die Barrierefreiheit und über Kontaktmöglichkeiten informieren. Zum anderen können öffentliche Stellen ihren Stand der Barrierefreiheit einschätzen. Letztendlich ist es für alle öffentlichen Stellen gesetzlich vorgeschrieben, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen.

Welche Barrieren hat eine Webseite und wann werden diese abgebaut? An wen kann ich mich wenden, wenn ich bei der Nutzung einer Webseite auf eine Barriere gestoßen bin? Dies sind nur einige Fragen, die bei der Nutzung einer Webseite oder mobilen Anwendung entstehen können. Öffentliche Stellen müssen diese Fragen beantworten. Dafür müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Webseite oder in ihrer mobilen Anwendung veröffentlichen.

In diesem Artikel erhalten Sie einen Einblick, was eine Erklärung zur Barrierefreiheit genau ist und welche Inhalte hineingehören. Als Landesfachstelle stellen wir Ihnen eine ausführliche Vorlage zum Erstellen der Erklärung zur Barrierefreiheit bereit.

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Alle öffentlichen Stellen in der Europäischen Union (EU) müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Dies gilt für ihre Internet-, Intranet- und Extranet-Seiten. Darüber hinaus gilt dies auch für ihre mobilen Anwendungen, auch Apps genannt. Diese Verpflichtung wird in der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgehalten.

Für Sachsen-Anhalt ist die EU-Richtlinie im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) umgesetzt. Gemäß Paragraf 16b BGG LSA müssen öffentliche Stellen „eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlichen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit soll einen schnellen Überblick über den Stand der Barrierefreiheit auf der Webseite geben. Zudem soll sie eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme aufzeigen. Ergänzt wird sie durch die Angabe der zuständigen Durchsetzungsstelle.

Was enthält eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Jede Erklärung zur Barrierefreiheit muss folgende 3 Bestandteile enthalten:

  1. Ein Kontaktformular, um Barrieren bei der Nutzung des digitalen Angebotes mitteilen und Hilfe erbitten zu können. Dies ist der sogenannte Feedback-Mechanismus.
  2. Ein Link auf die Ombudsstelle mit einer Erläuterung des Durchsetzungsverfahrens. Die Nutzenden können die Ombudsstelle kontaktieren, wenn sie aus ihrer Sicht keine zufriedenstellende Antwort der öffentlichen Stelle erhalten haben.
  3. Eine Angabe, inwieweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies ist die Konformitätserklärung.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss einen Feedback -Mechanismus enthalten. In Sachsen-Anhalt ist eine Umsetzung als Kontaktformular vorgeschrieben. Wir empfehlen, das Kontaktformular an den Anfang der Erklärung zur Barrierefreiheit zu stellen. Nutzende werden sich in der Regel nicht über den Stand der Vereinbarkeit mit den technischen Anforderungen informieren wollen. Vielmehr erhoffen sie sich die schnelle Lösung eines konkreten Problems.

Neben diesem Service für Nutzende profitieren aber auch die öffentlichen Stellen. Über das Kontaktformular erhalten sie wertvolle Informationen über die häufigsten Probleme der Nutzenden. Dies ist wichtig für den weiteren Abbau von Barrieren. Das Kontaktformular ist daher für die stetige Verbesserung der Barrierefreiheit von entscheidender Bedeutung.

Als öffentliche Stelle können Sie noch weitere Kontaktmöglichkeiten angeben. Die zusätzliche Angabe einer Telefonnummer wird empfohlen. Diese ist hilfreich, falls es Probleme bei der Bedienung des Kontaktformulars gibt.

Weiterhin ist die Angabe der Zuständigkeit für das Kontaktformular wichtig. Dadurch wissen die Nutzenden, an wen sie sich wenden können. Wir empfehlen die Angabe der Stelle oder Abteilung, die für die Bearbeitung zuständig ist. Auch die Angabe der dazugehörigen E-Mail-Adresse und Telefonnummer ist empfehlenswert.

Öffentliche Stellen haben einen Monat Zeit, auf eine Kontaktanfrage zu antworten. Dies ist im Paragraf 16b Absatz 4 BGG LSA geregelt. Erfolgt in diesem Zeitraum keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können sich die Nutzenden an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden.

Bitte geben Sie als Kontaktmöglichkeit den Link zur Ombudsstelle an: www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle.

Mit der Konformitätserklärung  gibt die öffentliche Stelle an, inwieweit die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt sind. Dies gilt für die jeweilige Internet-, Extranet- und Intranet-Seite oder für die mobile Anwendung. Öffentliche Stellen können dabei entscheiden, ob sie die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen selbst beurteilen können. Dies wäre eine Selbstbewertung. Sie können für die Überprüfung aber auch einen externen Dienstleistenden beauftragen.

Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit muss konkret aufgelistet werden. Diese Beschreibung soll in nicht allzu technischer Form erfolgen. Es muss auf die geltenden Anforderungen der einschlägigen Normen verwiesen werden, die nicht erfüllt sind. Die wichtigsten Normen sind die die Europäische Norm (EN) 301 549 und die „Web Content Accessibility Guidelines“  (WCAG). Nähere Informationen erhalten Sie im Artikel über Normen und Richtlinien.

Ein Beispiel könnte so aussehen: „Das Login-Formular der Anwendung für den Dokumentenaustausch ist per Tastatur nicht vollständig nutzbar (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1).“

Vorlage zur Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Landesfachstelle haben wir eine detaillierte Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit für Sie erstellt. Das Dokument im barrierefreien PDF-Format hält umfassende Informationen für Sie bereit. Sie geht weit über die Angaben auf dieser Seite hinaus. Sie enthält unter anderem:

  • Formulierungshilfen,
  • Hinweise,
  • Hintergrundwissen und gesetzliche Grundlagen sowie
  • Beispiele.

Sie können die Vorlage zur Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit (Dokument öffnet in neuem Fenster) herunterladen und für die Erstellung Ihrer eigenen Erklärung zur Barrierefreiheit nutzen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit in mobilen Anwendungen (Apps)

Die Erklärung zur Barrierefreiheit für mobile Anwendungen unterscheidet sich inhaltlich nicht von einer Erklärung für Internet-, Intranet- oder Extranet-Seiten. Die Veröffentlichung der Erklärung sollte an einem der folgenden Orte erfolgen:

  • innerhalb der mobilen Anwendung (empfohlen),
  • beim Herunterladen der Anwendung oder
  • auf der Website der öffentlichen Stelle.

Typische Fragen

Wie kann ich den Stand der Barrierefreiheit meiner Website prüfen?

In Betracht kommt eine Selbstbewertung oder eine von Dritten vorgenommene Bewertung. Für die Selbstbewertung finden sich bei einer Online-Suche verschiedene Anleitungen und Checklisten. Externe Bewertungen erfolgen in der Regel durch spezialisierte Agenturen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Unterseite Testen von Webseiten.

Eine vollständige Überprüfung der Erklärung zur Barrierefreiheit umfasst auch die Angaben in der Konformitätserklärung. Um zu prüfen, ob diese Angaben korrekt sind, muss die Barrierefreiheit der gesamten Webseite geprüft werden. Dies ist außerhalb des Überwachungsverfahrens der Überwachungsstelle leider nicht möglich.

Eine grobe Einschätzung der Struktur der Erklärung sowie deren Einbindung in die Webseite können wir geben. Hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.

Ihre Ansprechpartnerin

Foto von Kathrin Wille

Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 81
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.