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Aufgaben der Überwachungsstelle
Wen oder was überwacht die Überwachungsstelle?
Die Überwachungsstelle übt eine Kontrollfunktion gegenüber öffentlichen Stellen aus. Sie prüft, ob diese die geltenden Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit einhalten. Das heißt, sie ist nur für Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) zuständig. Doch was genau prüft die Überwachungsstelle? Wen und wie oft prüft die Überwachungsstelle? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel geklärt.
Die Errichtung der „Überwachungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt für die Barrierefreiheit von Informationstechnik“, kurz Überwachungsstelle, erfolgte aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union (EU). Diese Vorgabe stammt aus der Richtlinie (EU) 2016/2102. Sie trägt den Titel „Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Diese Richtlinie musste in Sachsen-Anhalt in Landesrecht umgesetzt werden. Dies ist durch das „Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt“ vom 6. Mai 2019 erfolgt. Es trat am 14. Mai 2019 in Kraft. Näheres dazu kann auf der Seite Gesetzliche Grundlagen nachgelesen werden. Überwachungsstellen gibt es auch auf der Bundesebene. Außerdem gibt es sie in allen weiteren 15 Bundesländern sowie in allen Mitgliedsstaaten der EU.
Was prüft die Überwachungsstelle?
Die Überwachungsstelle prüft jedes Jahr anhand einer Stichprobe Webseiten und mobile Anwendungen aus Sachsen-Anhalt auf die Einhaltung der Barrierefreiheit. Welche Regeln das sind, können Sie auf der Seite Normen und Richtlinien nachlesen. Zu den Webseiten zählen auch Intranet- und Extranetseiten. Diese können meist nur mit einer Zugangsberechtigung aufgerufen werden.
Was passiert nach einer Prüfung der Webseite oder App?
Die öffentlichen Stellen erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen Bericht. Die öffentlichen Stellen können sich bei Fragen zum Bericht an die Überwachungsstelle wenden. Sie können sich dazu auch beraten lassen. Darüber hinaus erstellt die Überwachungsstelle alle 3 Jahre einen anonymisierten Gesamtbericht aller Prüfungen in Sachsen-Anhalt. Dieser wird zunächst an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt geschickt. Anschließend wird dieser an die Überwachungsstelle des Bundes übersandt. Aus den Berichten des Bundes und aller Bundesländer erstellt die Überwachungsstelle des Bundes einen Gesamtbericht. Dieser wird dann an die EU übermittelt.
Wie häufig prüft die Überwachungsstelle?
Seit dem zweiten Überwachungszeitraum, also ab dem Jahr 2022, erfolgt die Überwachung jährlich.
In welchem Umfang prüft die Überwachungsstelle?
Die EU schreibt zwei Überwachungsmethoden vor. In diesen Methoden ist geregelt, wie bzw. was bei einer Webseite oder App zu prüfen ist. Das ist auf der einen Seite die „eingehende Überwachung“ und auf der anderen Seite die „vereinfachte Überwachung“.
Eingehende Überwachung bedeutet, dass alle in der Europäischen Norm (EN) 301 549 vorgegebenen Anforderungen überprüft werden müssen. In Anhang A Tabelle A.1 dieser Norm sind die Anforderungen für Webseiten und in Anhang A Tabelle A.2 für Apps tabellarisch aufgelistet. Diese beinhalten auch Anforderungen für Dokumente auf Webseiten. Dazu wird eine ebenfalls vorgegebene Menge an Unterseiten ausgewählt. Dies können zum Beispiel die Startseite, die Suche, das Impressum oder die Erklärung zur Barrierefreiheit sein. Auf jeder ausgewählten Unterseite wird dann die Einhaltung der genannten Anforderungen geprüft. Auch Dokumente gehören zum Prüfumfang.
Bei der vereinfachten Überwachung wird eine sehr viel kleinere Auswahl der gesetzlich vorgegebenen Anforderungen ausgewählt. Auch diese werden nur anhand einer kleineren Anzahl beispielhafter Unterseiten geprüft.
Webseiten werden entweder mit der eingehenden oder mit der vereinfachten Überwachungsmethode geprüft. Mobile Anwendungen werden ausschließlich mit der eingehenden Überwachungsmethode geprüft.
Welche Vorgaben der Barrierefreiheit prüft die Überwachungsstelle?
Aufgrund der europarechtlichen Vorgabe überprüft die Überwachungsstelle die Webseiten und mobilen Anwendungen anhand der EN 301 549. Im ersten Überwachungszeitraum wurde die Version 2.1.2 (2018-08) angewandt. Seit dem zweiten Überwachungszeitraum kommt die Version 3.2.1 (2021-03) zur Anwendung. Die Überwachungsstelle prüft die Einhaltung gemäß den Anforderungen aus deren Anhang A Tabelle A.1 für Webseiten und Tabelle A.2 für mobile Anwendungen.
Typische Fragen
Können Sie unsere Stelle bei der Umsetzung einer barrierefreien Webseite unterstützen?
Die Landesfachstelle berät Sie gerne zu Fragen, die Sie bei der Realisierung einer barrierefreien Webseite haben. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Auf der Seite Landesfachstelle finden Sie die Telefonnummer passender Ansprechpartner. Sie können aber auch unser Kontaktformular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle nutzen. Aus Gründen der Kapazität ist es uns jedoch leider nicht möglich, den gesamten Prozess zu begleiten. Gerne beantworten wir Ihnen aber grundsätzliche oder spezielle Fragen zum Thema Barrierefreiheit.
Kann die Überwachungsstelle meine Webseite testen?
Die Überwachungsstelle prüft jährlich Webseiten gemäß gesetzlichem Auftrag anhand einer Stichprobe. Aufgrund der Kapazität können darüber hinaus keine Prüfungen angeboten werden. Jedoch können Sie uns jederzeit gezielt zu einzelnen Fragen kontaktieren und sich beraten lassen. Des Weiteren bieten wir Ihnen auch gerne die Möglichkeit, Ihr Interesse für den nächsten Überwachungszeitraum anzumelden. Dann würden wir Ihre Webseite bei der nächsten Prüfung berücksichtigen. Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einer freiwilligen Prüfung bitte bis zum 30.11. eines jeden Jahres mit, damit wir Ihre Webseite im folgenden Überwachungszeitraum berücksichtigen können. Auf der Seite Landesfachstelle finden Sie die Telefonnummer passender Ansprechpartner. Sie können aber auch unser Kontaktformular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle nutzen.
Ihre Ansprechpartnerin
Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 81
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.