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Beratungen im Einzelfall 2023

Weiterer Anstieg der Beratungen

eine Holzfigur steht einer Gruppe von Holzfiguren gegenüber; im Hintergrund ist ein Grundriss

Die Beratung zur Umsetzung im Einzelfall nimmt in der Arbeit der Landesfachstelle für Barrierefreiheit einen großen Stellenwert ein. Im Jahr 2023 baten öffentliche Stellen, Unternehmen und Verbände aus Sachsen-Anhalt die Landesfachstelle in 101 Fällen um eine Beratung. Das waren knapp ein Viertel mehr Anfragen als im Vorjahr. Zugleich waren es auch die meisten Beratungsanfragen seit der Eröffnung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit im Januar 2020.

Damit die Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird bietet die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Beratungen an. Diese richten sich vor allem an Mitarbeitende, die für ein Projekt insgesamt verantwortlich sind. Wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, kann sie technisch gut, gestalterisch ansprechend und kostengünstig hergestellt werden. Wird die Barrierefreiheit im Laufe eines Projektes erst später berücksichtigt, ist sie häufig nur mit großem Aufwand herzustellen. Oft gelingt sie dann nicht mehr.

Was die Landesfachstelle für Barrierefreiheit im Jahr 2023 zum Wissensaufbau in Fragen der Barrierefreiheit beigetragen hat, lesen Sie im Artikel Beiträge zum Wissensaufbau 2023.

Öffentliche Stellen bitten am häufigsten um eine Beratung

Mit 86 Prozent aller Beratungsanfragen stellten öffentliche Stellen Sachsen-Anhalts auch 2023 die meisten Fragen zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Zu den Anfragen von öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts zählen wir auch Anfragen von Unternehmen, die im Auftrag einer öffentlichen Stelle tätig sind. Das können zum Beispiel Architekturbüros oder Agenturen von Webseiten sein.

Die Beratung der öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts ist vorrangig. Daneben kann die Landesfachstelle auch Unternehmen sowie Unternehmensverbände beraten, die nicht im Auftrag einer öffentlichen Stelle tätig sind. Eine weitere Gruppe von Anfragen kommt von Verbänden. Dazu zählen auch Verbände von Menschen mit Behinderungen.

Unternehmen und Unternehmensverbände stellten 9 Prozent aller Beratungsanfragen. 5 Prozent aller Beratungsanfragen kamen von Verbänden.

Beratungsanfragen nach gesetzlichen Zielgruppen

In der folgenden Tabelle finden Sie die Fallzahlen der Beratungsanfragen nach gesetzlichen Zielgruppen:

Beratungsanfragen in Fallzahlen nach Zielgruppen
Gesetzliche Zielgruppe 2020 2021 2022 2023
Öffentliche Stellen (einschließlich Beauftragter
Unternehmen)
27 63 75 87
Wirtschaft (sonstige Unternehmen und
Unternehmensverbände)
0 8 6 9
Verbände (ohne öffentliche Stellen und
Unternehmensverbände)
2 1 1 5
Summe Anfragen insgesamt 29 72 82 101

Themen der Beratungen

In 33 Prozent der Anfragen zur Umsetzung von Barrierefreiheit ging es 2023 um eine barrierefreie Gestaltung von Gebäuden. Weiterhin betrafen fast 30 Prozent aller Anfragen den Bereich der barrierefreien Mobilität. 20 Prozent hatten die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik zum Thema.

Beispiele zu den Themen:

Bei den Anfragen zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden ging es zum Beispiel um folgende Themen:

  • die Planung der Barrierefreiheit für ein neu zu errichtendes Verwaltungsgebäude,
  • die barrierefreie Gestaltung einer Schule,
  • wie eine Wegeführung zu einem Wohngebäude und zu den Nebenflächen im Sinne der Barrierefreiheit gestaltet sein muss,
  • die barrierefreie Gestaltung von Treppenanlagen,
  • die Ausführung von Bewegungsflächen im Treppenraum und vor einem Aufzug,
  • die Anforderungen der Barrierefreiheit an Brandschutztüren und
  • die Barrierefreiheit von Turnhallen.

Die Anfragen zur barrierefreien Mobilität betrafen zum Beispiel folgende Bereiche:

  • die barrierefreie Gestaltung von Straßenüberquerungen für zu Fuß Gehende und für Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen,
  • die Barrierefreiheit von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),
  • die Barrierefreiheit von Straßenbahnen,
  • den Bau eines Aufzugs an der Haltestelle einer Fernbahn,
  • die Planung eines bodengebundenen Blindenleitsystems,
  • die Wahl von Bodenindikatoren,
  • die barrierefreie Ausführung einer Trennung zwischen Geh- und Radweg und
  • die kontrastreiche Gestaltung von Außenanlagen und im Verkehrsraum.

In Anfragen zur barrierefreien Gestaltung der Informationstechnik sprachen die öffentlichen Stellen zum Beispiel folgende Themen an:

  • die Entwicklung einer neuen, barrierefreien Webseite,
  • die Anforderungen der Barrierefreiheit an PDF-Dokumente, die auf Webseiten veröffentlicht werden,
  • wann Dokumente barrierefrei sein müssen,
  • die Erklärung zur Barrierefreiheit, die öffentliche Stellen auf ihren Webseiten und Apps veröffentlichen müssen und
  • den Einsatz von Overlaytools auf Webseiten und ob diese die Barrierefreiheit verbessern.
Beratungsanfragen nach Themen

In der folgenden Tabelle finden Sie die Fallzahlen der Beratungsanfragen nach Themen:

Beratungsanfragen in Fallzahlen nach Themen
Themen 2020 2021 2022 2023
Informationstechnik 15 23 28 19
Hochbau 7 24 36 34
Öffentlicher Raum 1 17 15 30
Sonstige 3 3 0 7
Förderprogramme 1 3 1 3
Mehrere Bereiche 1 1 2 5
Sprachen 0 0 0 3
Barrierefreiheit im
Verwaltungsverfahren
1 0 0 0
Medien 0 1 0 0
Summe Anfragen insgesamt 29 72 82 101

Wer aus den öffentlichen Stellen fragt an?

75 Prozent der Beratungsanfragen öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts kamen von Mitarbeitenden aus Bereichen, die für das Gesamtprojekt verantwortlich sind. Ein Gesamtprojekt kann zum Beispiel eine Baumaßnahme oder die Veröffentlichung einer neuen Webseite sein.

Weitere 22 Prozent der Anfragen öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts stellten Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sind zum Beispiel der Landesbehindertenbeauftragte und Behindertenbeauftragte der Landkreise, der Städte und Gemeinden. Zu weiteren Interessenvertretungen zählen auch die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten. 3 Prozent der Anfragen öffentlicher Stellen Sachsen-Anhalts zur Umsetzung von Barrierefreiheit stellten 2023 Mitarbeitende des örtlichen Teilhabemanagements.

Wer ist und was macht das Örtliche Teilhabemanagement?

Das Programm Örtliches Teilhabemanagement (externer Link, öffnet in neuem Fenster) ist ein Projekt des Landes Sachsen-Anhalt.

Ziel des Programms ist es, in den Gemeinden Sachsen-Anhalts einen inklusiven Sozialraum aufzubauen. Das Projekt ermöglicht Landkreisen, kreisangehörigen Städten und Gemeinden dafür Teilhabemanager und -managerinnen einzustellen. Die örtlichen Teilhabemanager und -managerinnen arbeiten in den Gemeinden sowohl mit der Verwaltung als auch mit Menschen mit Behinderungen eng und vertraulich zusammen. In keinem anderen Bundesand gibt es ein vergleichbares Projekt. Die Geldmittel für das Projekt kommen vom Land Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union.

Beratungsanfragen öffentlicher Stellen nach internen Bereichen

In der folgenden Tabelle finden Sie die Fallzahlen der Beratungsanfragen nach internen Bereichen der öffentlichen Stellen:

Beratungsanfragen in Fallzahlen nach internen Bereichen
Interne Bereiche öffentlicher Stellen 2020 2021 2022 2023
Interessenvertretungen von Menschen
mit Behinderungen
3 9 21 19
Örtliches Teilhabemanagement 6 8 7 3
Übrige Bereiche
(fachlich verantwortlich)
18 46 47 65
Summe Anfragen insgesamt 27 63 75 87

Ihr Ansprechpartner

Foto von Klemens Kruse

Klemens Kruse
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 69
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine Nachricht an Herrn Klemens Kruse zu übermitteln.