Wohngebäude
Wohnungen barrierefrei bauen
Barrierefreier Wohnraum ist in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend vorhanden. Damit sich das ändert, gibt es für barrierefreie Wohnungen gesetzliche Vorgaben. Konkrete Empfehlungen für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen werden in Normen und Richtlinien festgelegt. Welche Normen und Richtlinien das sind, und was sie genau besagen, erläutern wir Ihnen auf der Unterseite zu Normen und Richtlinien. Welche gesetzlichen Vorgaben Sie in Sachsen-Anhalt beachten müssen, erklären wir auf der Unterseite Gesetzliche Grundlagen.
Wie viele Wohnungen müssen barrierefrei sein? Wie muss eine Wohnung beschaffen sein, damit sie barrierefrei genutzt werden kann? Was sind barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in unserem Themenangebot zum Bau barrierefreier Wohnungen.
Was wird unter einer Wohnung verstanden?
Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) definiert nicht, was eine Wohnung ist. In der Praxis ist man sich aber einig, was unter einer Wohnung im baurechtlichen Sinne zu verstehen ist: Wohnungen dienen der eigenen Haushaltsführung. Sie sind Mittelpunkt des privaten häuslichen Lebens. Wohnungen haben immer mindestens eine Küche oder Kochnische, ein Bad und eine Toilette sowie Schlaf- und Wohnräume.
Gesetzliche Grundlagen
Hier erklären wir, welche Gesetze zur barrierefreien Gestaltung von Wohnungen in Sachsen-Anhalt gelten.
Normen und Richtlinien
Um Barrierefreiheit im Wohnungsbau umzusetzen, sind technische Regeln zu beachten. Hier finden Sie, was Sie dazu wissen müssen.