Gesetzliche Grundlagen
Barrierefreie Wohnungen: was zu beachten ist
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt eine Wohnung bauen wollen, müssen Sie die Vorgaben der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt einhalten. Das gilt auch, wenn Sie einen Umbau planen oder zum Beispiel einen Gewerberaum zukünftig als Wohnung nutzen wollen. Für Träger der öffentlichen Verwaltung gilt daneben eine Verpflichtung aus dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA). Träger der öffentlichen Verwaltung sind zum Beispiel Ministerien, Landesämter, Gemeinden und staatliche Universitäten. Wir erläutern Ihnen auf den folgenden Seiten, was genau zu beachten ist.
Der Artikel zur Verpflichtung zu barrierefreien Wohnungen beantwortet die folgenden Fragen:
- Wann müssen Wohnungen nach der Landesbauordnung barrierefrei sein?
- Was gilt, wenn ein Gebäude nicht nur Wohnungen hat?
- Wie viele Wohnungen müssen barrierefrei sein?
- Welche Anforderungen der Barrierefreiheit sind umzusetzen?
- Welche Ausnahmen bestehen?
- Was gilt ergänzend für Träger der öffentlichen Verwaltung?
Der Artikel Barrierefreie Wohnungen - Ergänzende Vorschriften behandelt weitere Themen, die für barrierefreie Wohnungen von Bedeutung sind:
- Rauchwarnmelder für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit,
- Aufzüge,
- Spielplätze zu Wohnungen für Kleinkinder.
Verpflichtung zu barrierefreien Wohnungen
Die Bauordnung und das Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt enthalten Verpflichtungen zum barrierefreien Wohnungsbau. Wir erläutern, wann sie gelten und wozu sie verpflichten.
Barrierefreie Wohnungen - Ergänzende Vorschriften
Lernen Sie weitere Regelungen der Bauordnung Sachsen-Anhalt kennen, die beim Wohnungsbau Anwendung finden können.