Fragenkatalog zur Prüfung
Fragen zur Überwachung der Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen
Auf den folgenden Seiten beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen zur Überwachung der Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen von Behörden im Land Sachsen-Anhalt. Behörden sind nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) zur Barrierefreiheit verpflichtet. Zur besseren Lesbarkeit haben wir unseren umfangreichen und stetig wachsenden Fragenkatalog auf mehrere Unterseiten aufgeteilt. Sie können sich so gezielt zu einzelnen Themenschwerpunkten informieren.
Im Folgenden werden alle Fragen aufgelistet, auf die wir in unserem Fragenkatalog eingehen. So können Sie direkt zum gewünschten Inhalt springen. Wenn Sie eine Frage anklicken, öffnet sich die entsprechende Unterseite im selben Fenster und Sie werden direkt zur Frage auf der Unterseite geleitet.
Fragen zur Überwachungsstelle
- Warum gibt es eine Überwachungsstelle?
- Was prüft die Überwachungsstelle?
- Wie häufig prüft die Überwachungsstelle?
- Wie wird die Stichprobe ermittelt?
- In welcher Weise prüft die Überwachungsstelle?
- Welche Vorgaben der Barrierefreiheit prüft die Überwachungsstelle?
- Wie werden die Ergebnisse der Prüfung dokumentiert?
- Muss die öffentliche Stelle nach Erhalt des Ergebnisses etwas tun? Welcher Handlungsbedarf besteht?
- Unterstützt die Überwachungsstelle öffentliche Stellen bei der Beseitigung von Barrieren?
- Werden die Ergebnisse der Prüfungen veröffentlicht?
- Wird meine Webseite oder App erneut geprüft?
- Kann ich meine Webseite oder App für eine freiwillige Prüfung anmelden?
- Kann ein Overlay-Tool meine Webseite barrierefrei machen?
- Prüft die Überwachungsstelle die Webseite mit aktiviertem Overlay-Tool?
Fragen zur Verpflichtung zur Barrierefreiheit
- Welche öffentlichen Stellen sind zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und mobilen Anwendungen verpflichtet?
- Welche „Träger der öffentlichen Verwaltung“ sind verpflichtet?
- Welche "Einrichtungen des öffentlichen Rechts" sind verpflichtet?
- Welche Vereinigungen sind verpflichtet?
- Gibt es Stellen, die von der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung ausgenommen sind?
- Was genau wird unter Webseiten und mobilen Anwendungen verstanden?
- Wann gilt eine Webseite oder mobile Anwendung als barrierefrei?
- Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung?
- Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
- Was ist bei der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit zu beachten?
- Wann muss die Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden?
Fragen zu Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder
- Sind staatliche Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps verpflichtet?
- Wer ist mit Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder gemeint?
- Was sind wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen?
- Wann sind Inhalte barrierefrei, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen?
- Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen?
- Müssen Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder eine Erklärung zur Barrierefreiheit angeben?
Fragen zur Überwachungsstelle
Was, warum und wie prüft die Überwachungsstelle? Fragen rund um den Prüfprozess selbst versuchen wir Ihnen hier zu beantworten.
Fragen zur Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Bin ich als öffentliche Stelle zur Barrierefreiheit verpflichtet? Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit und wie erstelle ich diese? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Fragen zu Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder
Bei Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder gibt es besondere gesetzliche Regelungen. Auf diese gehen wir in diesem Artikel ein.