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Glossar
Begriffsdefinition
Name des Begriffes: Bauordnungsrecht
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Das Bauordnungsrecht bezieht sich auf die gesetzlichen Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer und bauwirtschaftlicher Aspekte eines Bauwerks und seiner Baustoffe. Die zu beachtenden Anforderungen werden durch die Landesbauordnung definiert.
Synonyme: bauordnungsrechtlich, bauordnungsrechtlicher, bauordnungsrechtliches