Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht bezieht sich auf die gesetzlichen Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer und bauwirtschaftlicher Aspekte eines Bauwerks und seiner Baustoffe. Die zu beachtenden Anforderungen werden durch die Landesbauordnung definiert.


Synonyme: bauordnungsrechtlich, bauordnungsrechtlicher, bauordnungsrechtliches

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