Ihr Webbrowser (Internet Explorer) ist veraltet und wird von dieser Website nicht unterstützt.
Glossar
Begriffsdefinition
Name des Begriffes: Durchsetzungsverfahren
Zurück
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.