Ihr Webbrowser (Internet Explorer) ist veraltet und wird von dieser Website nicht unterstützt.
Glossar
Begriffsdefinition
Name des Begriffes: E-Akte
Zurück
Unter einer elektronischen Akte versteht man die digitale Ablage von Dokumenten. Vereinfacht gesagt wird alles, was in der Vergangenheit in Papierakten abgelegt wurde, in der elektronischen Akte gespeichert.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Elektronischen Akte.