Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: E-Akte

Unter einer elektronischen Akte versteht man die digitale Ablage von Dokumenten. Vereinfacht gesagt wird alles, was in der Vergangenheit in Papierakten abgelegt wurde, in der elektronischen Akte gespeichert.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Elektronischen Akte.

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