Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: Öffentliches Gebäude

Zu den öffentlichen Gebäuden zählen alle Gebäude in öffentlicher Trägerschaft, die keine Wohngebäude sind. Sie beherbergen ausschließlich Nutzungen, die nicht dem freien Wettbewerb unterliegen. Dazu zählen zum Beispiel Schulen, Rathäuser, Regierungsgebäude, öffentliche Bibliotheken, öffentliche Museen oder Kirchen.


Synonyme: Öffentliche Gebäude

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