Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: Zwei-Sinne-Prinzip

Für Menschen mit sensorischen Behinderungen (blinde, sehbehinderte, taube oder gehörlose Menschen) ist es wichtig, dass eine Information oder eine Gefahr in der gebauten Umwelt über mindestens zwei Sinne vermittelt wird. Die Sinne sind: Sehen, Hören, Fühlen. Fühlen beinhaltet hier über die Hand (Haptik), durch Vibration, mit dem Langstock oder über die Fußsohle. Ein Beispiel für das Zwei-Sinne-Prinzip ist neben einer digitalen Anzeigetafel am Bahnsteig oder einer Bushaltestelle auch mit Ansagen die schriftlichen Informationen zu übermitteln.

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