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Aufgaben und Ansprechpersonen der Landesfachstelle
Kostenlose Beratung zur Barrierefreiheit
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Angebote der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Sie kann Ihnen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit helfen. Auch bei der Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen in Verwaltungsverfahren kann die Fachstelle unterstützen. Zusätzlich finden Sie hier die passenden Ansprechpersonen zu einem Thema.
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit berät mit ihren sachverständigen Experten und Expertinnen in erster Linie öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt. Die Beratung soll zeigen, wie Barrierefreiheit praxistauglich, nachhaltig und kosteneffizient umgesetzt werden kann. Dieses Angebot ist kostenfrei. Neben den öffentlichen Stellen berät die Landesfachstelle auch Wirtschaft und Verbände aus Sachsen-Anhalt, soweit es die Kapazität zulässt. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig den Kontakt zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit suchen. Am besten kommen Sie bereits zu Beginn eines Vorhabens zu uns. Barrierefreiheit ist sehr viel einfacher und kostengünstiger umzusetzen, wenn sie von Anfang an mitbedacht wird.
Menschen mit Behinderungen haben zur Wahrnehmung eigener Rechte in Verwaltungsverfahren Anspruch auf bestimmte Kommunikationsformen. Auch in diesen Fällen unterstützt und berät die Landesfachstelle die öffentlichen Verwaltungen. Die Landesfachstelle vermittelt ihr Fachwissen auch auf Informationsveranstaltungen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse daran haben. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wen sprechen Sie bei welchem Thema an?
Die Ansprechpersonen mit ihren jeweiligen thematischen Schwerpunkten sind:
Recht der Barrierefreiheit und Beschwerden über Barrieren auf Webseiten und Apps öffentlicher Stellen
Klemens Kruse (Leiter der Landesfachstelle und der Ombudsstelle)
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 69
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine Nachricht an Herrn Klemens Kruse zu übermitteln.
Überwachung von Webseiten und Apps öffentlicher Stellen
Kathrin Wille (Leiterin der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik, stellvertretende Leiterin der Landesfachstelle)
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 81
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.
Digitale Barrierefreiheit
Oliver Meier
Telefon: 03923 / 7 51 - 1 77
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Oliver Meier, um eine Nachricht an Herrn Oliver Meier zu übermitteln.
Bauliche Barrierefreiheit: Hochbau, einschließlich Denkmalschutz und Brandschutz
Kerstin Rolf
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 1 74
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Kerstin Rolf, um eine Nachricht an Frau Kerstin Rolf zu übermitteln.
Bauliche Barrierefreiheit: Stadtraum, Grünanlagen, Verkehrsraum sowie Mobilität einschließlich des ÖPNV
Hilke Groenewold
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 1 76
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Hilke Groenewold, um eine Nachricht an Frau Hilke Groenewold zu übermitteln.
Weitere Themen der Barrierefreiheit und allgemeine Fragen
Sie wissen nicht, an wen Sie sich am besten wenden sollen? Sie haben allgemeine Fragen zur Barrierefreiheit? Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktdaten:
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 69
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine allgemeine Nachricht an die Landesfachstelle zu übermitteln.
Steckbrief der Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist eine sachverständige Stelle. Sie bietet Fachwissen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und arbeitet zu allen Fragen der Barrierefreiheit. Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen im baulichen und digitalen Bereich. Alle angebotenen Leistungen können kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Die Landesfachstelle arbeitet auf der Grundlage:
- gesetzlicher Anforderungen,
- des Stands der Technik,
- wissenschaftlicher Erkenntnisse und
- aktueller Empfehlungen von Verbänden von Menschen mit Behinderungen.
Sie bietet Beratungen zum Beispiel:
- zu Einzelfragen bei der praktischen oder technischen Umsetzung von Barrierefreiheit,
- zur Auslegung und Anwendung von technischen Standards und gesetzlichen Bestimmungen,
- zur Lösung von Abwägungsfällen innerhalb konkreter Projekte.
Auch zu Förderprogrammen ist die Landesfachstelle ansprechbar. Allerdings können wir auf diesem Gebiet keinen Anspruch auf Vollständigkeit gewährleisten. Ob ein Förderprogramm in Anspruch genommen werden kann, muss letztlich mit der bewilligenden Stelle geklärt werden.
Menschen mit Behinderungen haben zur Wahrnehmung eigener Rechte in Verwaltungsverfahren Anspruch auf bestimmte Kommunikationsformen. Konkret haben Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung ein Recht auf Kommunikationshilfen. Eine Kommunikationshilfe ist zum Beispiel eine Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache. Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Auch in diesen Fällen unterstützt und berät die Landesfachstelle die öffentlichen Verwaltungen.
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt eingerichtet. Sie wird von einem Expertenbeirat beraten, dem mehrheitlich Vertreter und Vertreterinnen der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt führt die Fachaufsicht über die Landesfachstelle für Barrierefreiheit.
- Rechtsgrundlage der Landesfachstelle für Barrierefreiheit:
Paragraf 17a BGG LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster) - Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen:
Paragraf 14 BGG LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster) - Recht auf Zugänglichmachung von Dokumenten in wahrnehmbarer Form:
Paragraf 15 Absatz 2 BGG LSA (externer Link öffnet in neuem Fenster) - Unterstützung bei der Bereitstellung geeigneter Kommunikationshilfen:
Paragraf 4 Absatz 2 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Typische Fragen
Können alle Bereiche der Verwaltung die Landesfachstelle ansprechen?
Selbstverständlich können alle Bereiche der Verwaltungen die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ansprechen. Die Beratungsleistungen der Landesfachstelle zielen aber auf die Bereiche, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit zuständig sind. Dies kann zum Beispiel die Bauabteilung, die EDV oder der Bereich für zentrale Dienste sein. Gerne können Sie die zuständigen Bereiche auf unser Beratungsangebot hinweisen.
Ist die Landesfachstelle auch für Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Privatpersonen zuständig?
In erster Linie ist die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Ansprechpartner für öffentliche Stellen. Nichtregierungsorganisationen und Vereinen stehen wir zur Verfügung, soweit es die Kapazität zulässt. Selbstverständlich bekommt jede Person eine weiterführende Antwort. Für Bürger und Bürgerinnen sind wir nicht zuständig. Hier weisen wir auf Beratungsstellen hin, die ihnen weiterhelfen können.
Kann die Landesfachstelle für gemeinsame Tätigkeiten in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für Veranstaltungen?
Für den Erfolg der Arbeit der Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen besonders wichtig. Gemeinsam mit geeigneten Partnern kann eine Vielzahl von Personen erreicht werden. Veranstaltungen haben wir bereits durchgeführt. Diese standen zum Beispiel unter der Federführung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und des Örtlichen Teilhabemanagements mehrerer Gemeinden.
Wird die Landesfachstelle kostenfreie Schulungen durchführen?
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit bietet Informationsveranstaltungen nach Bedarf und Kapazität an. Schulungen, Seminare und Weiterbildungen veranstalten wir mit geeigneten Partnern und Partnerinnen. Eigene Veranstaltungen der Landesfachstelle für Barrierefreiheit sind kostenfrei.
Bietet die Landesfachstelle Dienstleistungen an, wie das Übersetzen in Leichte Sprache oder die Herstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten? Wie sieht es mit Braille-Druck aus?
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist eine Informations- und Beratungsstelle. Die Umsetzung von Barrierefreiheit für andere gehört nicht zu den Aufgaben der Landesfachstelle.
Ist die Landesfachstelle mit Kontroll- und Sanktionsrechten bei Verstößen ausgestattet?
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist eine Informations- und Beratungsstelle. Sie verfügt über keine Kontroll- und Sanktionsrechte. Kontrollrechte, aber ebenfalls keine Sanktionsrechte, haben die Überwachungs- und die Ombudsstelle.
Ihr Ansprechpartner
Klemens Kruse
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 69
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine Nachricht an Herrn Klemens Kruse zu übermitteln.
Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2024