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Macht ein Overlay-Tool meine Webseite barrierefrei?
Einschätzung zur Verwendung von Overlay-Tools
29. September 2022
Overlay-Tools versprechen eine einfache Möglichkeit, die Barrierefreiheit einer Webseite zu verbessern. Doch kann diese Versprechung auch eingehalten werden? Dieser Frage widmet sich eine gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik.
Öffentliche Stellen in der Europäischen Union sind verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2016/2102 und die technische Norm EN 301 549. Sachsen-Anhalt hat die europäischen Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und in der Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) geregelt.
Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit sind die öffentlichen Stellen oftmals auf externe Fachexpertise angewiesen. So bieten beispielsweise spezialisierte Agenturen ihre Hilfe bei der Gestaltung barrierefreier Webseiten und Apps an.
Seit einiger Zeit werden verstärkt auch sogenannte Overlay-Tools auf dem Markt angeboten. Die Anbietenden versprechen mit diesen Software-Werkzeugen einen einfachen Weg, die Barrierefreiheit einer Webseite zu verbessern. Vereinfacht gesprochen, stellt ein Overlay-Tool eine Vielzahl von Funktionen bereit, welche die Webseite visuell anpassen. Dies können zum Beispiel Funktionen sein, mit denen der Text angepasst werden kann (Schriftgröße, Schriftart, Zeilenabstand). Auch können Farben ersetzt werden, die auf der gesamten Webseite einen höheren Kontrast ermöglichen.
In der Fachwelt werden Overlay-Tools jedoch teilweise kritisch bewertet. Ein Argument lautet dabei, dass viele Anforderungen an eine barrierefreie Webseite gar nicht automatisiert umgesetzt werden können. Zum Beispiel könnte ein Overlay-Tool zwar feststellen, ob ein Bild einen Alternativtext besitzt. Es kann aber nicht erkennen, ob dieser Alternativtext auch sinnvoll ist.
In einer gemeinsamen Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zur Verwendung von Overlay-Tools (externer Link öffnet in neuem Fenster) werden daher folgende Fragen beantwortet:
- Was sind Overlay-Tools?
- Welche Arten von Overlay-Tools gibt es?
- Was leisten Overlay-Tools und was nicht?
- Wie lautet das Fazit zu Overlay-Tools?
Beratungsangebot der Landesfachstelle
Sollten Sie über den Einsatz eines Overlay-Tools für die Webseite Ihrer öffentlichen Stelle nachdenken, wenden Sie sich gerne frühzeitig an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Die Fachstelle kann mit Ihnen gemeinsam bewerten, was ein Overlay-Tool für Ihre individuelle Webseite leisten kann und wo die Grenzen liegen. Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle, um eine Nachricht an die Landesfachstelle zu übermitteln.
Weitere Informationen
- Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zur Verwendung von Overlay-Tools (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (externer Link öffnet in neuem Fenster)
- Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Ihre Ansprechpartnerin
Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 81
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.