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Überwachungsstelle: Webseite oder App freiwillig testen lassen
Fragenkatalog der Überwachungsstelle um weitere Themen ergänzt
25. Mai 2023
Im Rahmen unserer täglichen Arbeit erreichen uns als Überwachungsstelle immer wieder neue Fragen. Diese haben wir aufgegriffen und in unserem Fragenkatalog ergänzt. Dazu gehört zum Beispiel die häufig gestellte Frage, ob eine öffentliche Stelle ihre Webseite oder App freiwillig für eine Prüfung anmelden kann.
Wir stellen vermehrt fest, dass sich öffentliche Stellen gerne für eine Prüfung anmelden möchten. Über dieses Interesse freuen wir uns. So können wir die öffentlichen Stellen bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit unterstützen.
Gerne können auch Sie sich als öffentliche Stelle bis zum 30.11. eines jeden Jahres für eine freiwillige Prüfung Ihrer Webseite oder App bei uns melden. Schreiben Sie uns einfach eine formlose E-Mail mit der Webseite oder App, die Sie von uns prüfen lassen möchten. Beachten Sie aber, dass wir keine entwicklungsbegleitenden Tests durchführen.
Anmeldungen für eine Prüfung berücksichtigen wir im folgenden Kalenderjahr. Allerdings haben wir bei der Bildung der Stichprobe aller in einem Jahr zu prüfenden Webseiten und Apps gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wir streben an, alle angemeldeten Webseiten und Apps zu prüfen. Eine Prüfung garantieren können wir nicht.
Die weiteren neu ergänzten Themen betreffen vor allem Fragen, wie es nach Erhalt unseres Prüfberichts weiter geht. Diesen erhalten öffentliche Stellen nach der Prüfung ihrer Webseite oder App. Daraus ergeben sich die Fragen: Welcher Handlungsbedarf besteht für die öffentliche Stelle? Wie kann die Überwachungsstelle dabei unterstützen?
Alle 5 neuen Fragen werden im Folgenden aufgelistet und verlinken direkt an die Stelle unseres Fragenkatalogs:
- Wie werden die Ergebnisse der Prüfung dokumentiert?
- Muss die öffentliche Stelle nach Erhalt des Ergebnisses etwas tun? Welcher Handlungsbedarf besteht?
- Unterstützt die Überwachungsstelle öffentliche Stellen bei der Beseitigung von Barrieren?
- Wird meine Webseite oder App erneut geprüft?
- Kann ich meine Webseite oder App für eine freiwillige Prüfung anmelden?
Ihre Ansprechpartnerin
Kathrin Wille
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 81
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Überwachungsstelle, um eine Nachricht an Frau Kathrin Wille zu übermitteln.