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Newsletter 1/2025
Newsletter der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt
Ausgabe 1/2025, erschienen am 6. März 2025.
Inhalte
Digitale Barrierefreiheit
Mythen der Digitalen Barrierefreiheit
Weniger ist mehr: Warum Webseiten keine Funktionen zum Vorlesen oder Vergrößern von Texten brauchen. Ein neuer Artikel auf unserer Webseite hinterfragt weit verbreitete Überzeugungen zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten.
Mehr zu den Mythen der digitalen Barrierefreiheit
Neue Fassung: internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) in Version 2.2
Die neue Fassung der Richtlinien hat für öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt Bedeutung für das „höchstmögliche Maß“ der Barrierefreiheit. Dieses soll angestrebt werden bei Angeboten, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen sowie bei zentralen Einstiegs -und Navigationsangeboten.
Mehr zur neuen Fassung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Förderung der Barrierefreiheit von Webseiten und Apps nach der „Richtlinie Landesaktionsplan“
Seit dem letzten Dezember müssen Zuwendungsempfänger die Barrierefreiheit geförderter Webseiten und Apps mit dem Formular „Anforderungskatalog Barrierefreiheit“ nachweisen. Sie müssen zusätzlich der Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik die Domain der Webseite oder die Links zum Download der mobilen Anwendung mitteilen.
Mehr zur Förderung nach der „Richtlinie Landesaktionsplan“ (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Bauliche Barrierefreiheit
Ab 28. Februar 2025 in Kraft: Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2024
Für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen gibt es 3 Änderungen: Anzuwenden sind jetzt auch die Technischen Regeln, auf die in der DIN 18040 Teil 1 verwiesen wird. Barrierefreie Toiletten müssen bedarfsgerecht in ausreichender Anzahl auf kurzem Wege vorhanden sein. Plätze für Begleitpersonen müssen in Versammlungsstätten nicht mehr Plätzen für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, zugeordnet werden.
Mehr zur Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Land fördert die Barrierefreiheit der Sportstätten von Kommunen und Vereinen
Förderfähig sind der Neubau, der Umbau, die Sanierung und die Erweiterung von Sportstätten. Die Sportstätten sind gemäß Paragraf 13 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt barrierefrei zu errichten und müssen die Vorgaben zum barrierefreien Bauen der Bauordnung Sachsen-Anhalt einhalten.
Mehr zur Förderrichtlinie für den kommunalen und Vereinssportstättenbau (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Überarbeitung der VDI-Richtlinie „Barrierefreie Lebensräume“
Bis zum 31. März 2025 ist ein Einspruch zum Entwurf der VDI-Richtlinie „Barrierefreie Lebensräume – Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen“ möglich. Die Richtlinie behandelt die gebäudetechnischen Anlagen, die bei der Planung barrierefreier Lebensräume berücksichtigt werden müssen. Der Entwurf kann – kostenpflichtig – beim VDI heruntergeladen werden.
Mehr zum Entwurf und zur Einreichung der Einsprüche (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Veranstaltungen
27. März 2025: 9. Online-Sprechstunde Digitale Barrierefreiheit
Formulare und Eingabefelder (zum Beispiel für die Suche) sind wichtige Elemente von Webseiten. Was bei der barrierefreien Umsetzung beachtet werden muss, behandeln wir in der nächsten Sprechstunde zur Digitalen Barrierefreiheit am 27. März 2025 um 13 Uhr.
Mehr zur 9. Sprechstunde Digitale Barrierefreiheit
Weitere Themen der Barrierefreiheit
Kostenfrei bestellbar: DIN-Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache
Die Empfehlungen haben Teilnehmende aus den Bereichen Verwaltung, Wissenschaft und Verlagswesen sowie Textgestaltung, Übersetzung und Prüfung erarbeitet. Unter ihnen waren Menschen mit Leseschwierigkeiten. Eine Vorfassung der Empfehlungen konnte öffentlich kommentiert werden.
Mehr zur Bestellung der DIN SPEC 33429:2025-03 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Wie barrierefrei ist Ihr digitaler Hochschulunterricht? Anmeldeschluss für den nächsten Prüfungszeitraum: 12. März 2025
Mit der kostenfreien Qualifizierungsmaßnahme „Knowledge Badge ‚Barrierefrei lehren‘“ können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern und durch den Abschluss einer Prüfung bestätigen lassen. Anbieter von Lernkurs und Prüfung ist die deutschsprachige Niederlassung der Internationalen Vereinigung der Experten und Expertinnen der digitalen Barrierefreiheit (IAAP DACH).
Mehr zum kostenfreien „Knowledge Badge ‚Barrierefrei lehren‘“ (externer Link öffnet in neuem Fenster)
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können ihre Bedarfe im Not- und Katastrophenfall auf Webseite angeben
Die private Webseite „Notfallregister“ wird von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Personen aus dem Bereich Katastrophen- und Zivilschutz angeboten. Vorab überprüfte Stellen des Katastrophen- und Zivilschutzes können sich anmelden, um diese Informationen im Notfall abrufen zu können.
Mehr zur privaten Webseite „Notfallregister“ (externer Link öffnet in neuem Fenster)